Weitere Lockerungen im Sportbetrieb durch CoronaVO Sport ab 01.07.2020

Wir freuen uns übere weitere Lockerungen im Sportbereich und prüfen natürlich, was wir wie umsetzen können. Ab dem 1. Juli gilt für den Sport in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung. Diese sieht eine Vielzahl an Lockerungen vor und führt die derzeit drei Verordnungen für Profi- und Spitzensport, zu Sportwettkämpfen und zu Sportstätten in einer gemeinsamen Verordnung zusammen. Die neue Verordnung Sport wurde am 25. Juni 2020 verkündet und wird ab dem 1. Juli 2020, also zeitgleich mit der neuen Corona-Verordnung, in Kraft treten. Sie ermöglicht unter gewissen Vorgaben wie Hygienevorschriften und Dokumentationspflichten das Training, den Spielbetrieb und Wettkämpfe auch in Kontaktsportarten. Dies gilt sowohl für den Amateur- als auch für den Leistungssport.



Unser Verein ist mit ca. 2.000 Mitgliedern einer der mitgliederstärksten Vereine im mittleren Neckarraum. Neben unseren größten Abteilungen Fußball, Handball, Tennis, Leichtathletik, Turnen und Tischtennis bildet die Freizeitsport-Abteilung ein beliebtes Sportangebot, u.a. Basketball, Karate, Volleyball, Badminton, Aerobic, Yoga, Tanz- und Jazz-Gym, Seniorengymnastik, Kinder-Jazztanz, Koronarsport u.v.m.

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mediapowder – MEDIENKONZEPTE, Markus Schultheiß

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